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Umsatzsteuer | Lieferungen von Mobilfunkgeräten
Das BMF hat klargestellt, dass die Lieferungen bestimmter mobiler Datenerfassungsgeräte in den Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Lieferungen von Mobilfunkgeräten fällt ( NWB OAAAE-72216).
Konkret geht es um mobile Datenerfassungsgeräte, die z. B. von Kurierdiensten zum Scannen des Barcodes der Sendung und als Unterschriftenpad eingesetzt werden. Hierzu führt das BMF weiter aus:
Mobile Datenerfassungsgeräte enthalten in den neueren Generationen einen SIM-Kartenslot und bieten somit ebenso die Möglichkeit, Telefongespräche über drahtlose Mobilfunk-Netzwerke zu tätigen.
Die Lieferung derartiger Geräte fällt daher unter § 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG.
Der UStAE wurde in Abschn. 13b.7 Abs. 1 entsprechend angepasst.