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StuB 18/2014 S. 707

Umsatzsteuer | Lieferungen von Mobilfunkgeräten

Das BMF hat klargestellt, dass die Lieferungen bestimmter mobiler Datenerfassungsgeräte in den Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Lieferungen von Mobilfunkgeräten fällt ( NWB OAAAE-72216).

Konkret geht es um mobile Datenerfassungsgeräte, die z. B. von Kurierdiensten zum Scannen des Barcodes der Sendung und als Unterschriftenpad eingesetzt werden. Hierzu führt das BMF weiter aus:

  • Mobile Datenerfassungsgeräte enthalten in den neueren Generationen einen SIM-Kartenslot und bieten somit ebenso die Möglichkeit, Telefongespräche über drahtlose Mobilfunk-Netzwerke zu tätigen.

  • Die Lieferung derartiger Geräte fällt daher unter § 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG.

Hinweise

Der UStAE wurde in Abschn. 13b.7 Abs. 1 entsprechend angepasst.