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EuGH 11.09.2014 C-47/12, NWB 39/2014 S. 2909

Körperschaftsteuer | Auf ausländische Dividenden anzuwendende Freistellungsmethode keine Diskriminierung

Das alte Anrechnungsverfahren galt nur für inländische Beteiligungen; Dividenden von ausländischen Beteiligungen waren im alten Körperschaftsteuerrecht freigestellt. Der EuGH hat nun mit Urteil vom entschieden, dass die deutsche Anrechnungsmethode und die Freistellungsmethode gleichwertig sind. Die auf ausländische Dividenden anzuwendende Freistellungsmethode stellt gegenüber der bei inländischen Dividenden anzuwendenden Anrechnungsmethode keine Diskriminierung dar. Die mit der Freistellungsmethode verbundene Versagung der Anrechnung von ausländischen Körperschaftsteuern verstößt damit nicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Auf der Ebene von Kapitalgesellschaften ist nun geklärt, dass keine Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuern erfolgen kann. Zur Frage der Abgrenzung der Niederla...