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Einkommensteuer | Zum Selbstbehalt im Rahmen von Krankenversicherungsbeiträgen
Das entschieden, dass Selbstbehaltsbeträge, mit denen sich ein Versicherter geringere Beiträge erkauft, nicht gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG als Sonderausgaben abziehbar sind, weil es sich dabei nicht um „Beiträge“ an das Versicherungsunternehmen handelt und diese auch nicht der Erlangung des Versicherungsschutzes dienen.
Im Streitfall hatte der Kläger einen privaten Krankenversicherungsvertrag abgeschlossen, und dabei geringere Versicherungsbeiträge durch einen Selbstbehalt „erkauft“. Den Antrag des Klägers, den Selbstbehalt in Höhe von 1.800 € als Sonderausgaben anzuerkennen, da sich die Beträge als außergewöhnliche Belastung nicht auswirkten, lehnte das Finanzamt ab, da nur Beiträge zur Krankenversicherung als Sonderausgaben berücksichtigt werden könnten. Das Gese...BStBl 2012 II S. 821