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Betriebsfeier: Versicherungsschutz nur bei betrieblicher Anordnung
Beschäftigte sind bei Weihnachtsfeiern gesetzlich unfallversichert, wenn die Veranstaltung von der Unternehmensleitung durchgeführt wird. Hingegen besteht bei Feiern, die von Mitarbeitern auf eigene Initiative veranstaltet werden, kein Anspruch auf Unfallversicherung (vgl. ).