Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Versteckte Aufschläge bei Flugportalen
Viele Flugportale locken mit niedrigen Preisen, die aber nur unter strengen Bedingungen gelten, z. B. bei der Nutzung seltener Kreditkarten. Bei einer anderen Zahlweise werden teils hohe Zuschläge verlangt. Damit verstoßen die Anbieter gegen geltendes Recht (EU-Verordnung 1008/2008).
Es gibt aber auch gute Beispiele, wie die Anbieter www.airfasttickets.de und www.lastminute.de. Das hat unlängst eine aktuelle Untersuchung der Stiftung Warentest ergeben (Finanztest 9/2014).