Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einrichtung von Arbeitszeitkonten in der Zeitarbeitsbranche
Bezüglich der Einrichtung von Arbeitszeitkonten in der Zeitarbeitsbranche hat das BAG Folgendes entschieden:
Die Einrichtung von Arbeitszeitkonten ist zulässig.
Der Abbau der dort aufgebauten Zeiten kann jedenfalls dann durch einsatzfreie Zeiten abgegolten werden, sofern eine Überlassung an Kunden der Zeitarbeitsfirma für die vertraglich vorgesehene Wochenarbeitszeit stattgefunden hat.
Der zwischen dem Kläger und der beklagten Zeitarbeitsfirma geschlossene Arbeitsvertrag sah eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von 35 Stunden und die Führung eines Arbeitszeitkontos vor. Der Kläger begehrt von der Beklagten Ansprüche aus Annahmeverzug, da er an einzelnen Tagen bei Verrechnung seines Zeitguthabens keinen Arbeitseinsatz erhielt.
Das BAG hat festgestellt, dass der Kläger grundsätzlich keinen Beschäf...