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NWB BB 10/2014 S. 295

Arbeitszeitbetrug: Fristlose Kündigung trotz 25-jähriger Betriebszugehörigkeit

Das LArbG Frankfurt/M. hat entschieden, dass auch nach 25-jähriger Betriebszugehörigkeit eine fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug rechtmäßig ist.

Der Kläger war seit mehr als 25 Jahren in einer Großmetzgerei tätig. Private Arbeitsunterbrechungen werden in diesem Betrieb dergestalt erfasst, dass eine Zeiterfassung mittels eines Chips bedient wird, welcher im Falle der Registrierung ein akustisches Signal abgab. Der Kläger unterließ innerhalb von 1,5 Monaten für insgesamt 3,5 bezahlte Stunden das Abmelden, indem er den Chip in seinem Portemonnaie ließ und mit seiner Hand abschirmte.

Eine Abmahnung sei dem Arbeitgeber nicht zuzumuten gewesen, da der Vertrauensbruch höher zu gewichten sei als die lange Betriebszugehörigkeit. Das LArbG hat die Revision zum BAG nicht zugelassen (vgl. LArbG...