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DepotG § 28

2. Abschnitt: Einkaufskommission

§ 28 Unabdingbarkeit der Verpflichtungen des Kommissionärs

Die sich aus den §§ 18 bis 27 ergebenden Verpflichtungen des Kommissionärs können durch Rechtsgeschäft weder ausgeschlossen noch beschränkt werden, es sei denn, dass der Kommittent gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreibt.

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OAAAE-72777

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