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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 1338/12 EFG 2014 S. 2081 Nr. 23

Gesetze: KStG § 27 Abs. 2, 3, 5EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3AO §§ 129, 164 Abs. 2

Zur Bedeutung einer Steuerbescheinigung nach § 27 Abs. 3 KStG für den Feststellungsbescheid über das steuerliche Einlagekonto

Leitsatz

Wird für eine Leistung der Kapitalgesellschaft eine Bescheinigung nach § 27 Abs. 3 KStG nicht bis zum Tag der Bekanntgabe der erstmaligen Feststellung des steuerlichen Einlagekontos erteilt, gilt eine Einlagenrückgewähr als mit 0 Euro bescheinigt. Damit steht unveränderbar fest, dass eine Einlagenrückgewähr nicht erfolgt ist und auch, dass für den Anteilseigner die Voraussetzungen der Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG nicht erfüllt sind. Daran ändert auch nichts, dass der Feststellungsbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen wurde.

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 8 Nr. 46
DStRE 2015 S. 1504 Nr. 24
EFG 2014 S. 2081 Nr. 23
GmbH-StB 2015 S. 15 Nr. 1
Ubg 2016 S. 41 Nr. 1
QAAAE-72759

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