Abweichende Festsetzung von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer aus Billigkeitsgründen
Leitsatz
1) Eine Umsatzsteuernachforderung unterliegt der Vollverzinsung nach § 233a AO.
2) Eine abweichende Festsetzung von Nachzahlungszinsen, die darauf beruhen, dass der Stpfl. sog. "sale-and-Mietkauf-back-Verträge"
zunächst als umsatzsteuerpflichtige Lieferungen erklärt hatte, kommt nicht in Betracht.
3) Die Höhe der Verzinsung mit 6% pro Jahr stellt keine Verletzung des Übermaßverbots dar.
4) § 233a AO verstößt nicht gegen das mehrwertsteuerliche Neutralitätsprinzip.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 1925 Nr. 21 NAAAE-72747
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