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BFH 06.03.2014 IV R 14/11, BBK 18/2014 S. 840

Bilanzierung | Pensionszahlungen an ausgeschiedenen Mitunternehmer

Pensionszahlungen an einen ehemaligen Mitunternehmer einer Personengesellschaft sind in der Gesamthandsbilanz der Personengesellschaft und in der Sonderbilanz des ehemaligen Mitunternehmers korrespondierend zu behandeln. Der Gewinnminderung in der Gesamthandsbilanz der GmbH & Co. KG stehen damit gleich hohe Sondervergütungen des ehemaligen Mitunternehmers gegenüber.

[i]Fortführung der SonderbilanzAuch nach dem Ausscheiden eines Mitunternehmers gilt damit der Grundsatz der korrespondierenden Gewinnermittlung: Die Sonderbilanz des ehemaligen Mitunternehmers ist deshalb nach seinem Ausscheiden fortzuführen, und zwar korrespondierend zu den Bilanzierungsansätzen in der Gesamthandsbilanz.

Beispiel

A war bis 2013 Mitunternehmer der X-KG und hatte von dieser eine Pensionszusage erhalten. Die X-KG hat zum...