Abgabenordnung
1. Aufl. 2014
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Kapitel 6: Das steuerliche Ermittlungsverfahren
Das Ermittlungs- und das Festsetzungsverfahren werden gemeinsam auch als Veranlagungsverfahren bezeichnet. Es handelt sich dabei um den in der Praxis wichtigsten Teil des Besteuerungsverfahrens.
Im Ermittlungsverfahren versucht die Finanzbehörde unter Berücksichtigung der Besteuerungsgrundsätze und weiterer rechtlicher Regelungen möglichst genau die Besteuerungsgrundlagen (vgl. § 199 Abs. 1 AO) zu ermitteln, auf deren Grundlage dann im Festsetzungsverfahren die Steuer festgesetzt wird. Es geht somit vor allem darum, ob und in welcher Höhe Steueransprüche entstanden sind.
An das Besteuerungsverfahren schließt sich das Erhebungsverfahren an.
6.1 Besteuerungsgrundsätze
Das Veranlagungsverfahren wird von zahlreichen Grundsätzen geprägt, denen unterschiedliche Bedeutung zukommt.
6.1.1 Gesetzmäßigkeit der Besteuerung
Aus Art. 20 Abs. 3 GG ergibt sich die Bindung der vollziehenden Gewalt – und damit auch der Finanzverwaltung – an Recht und Gesetz. Daraus folgt, dass die Steuern durch die jeweils zuständige Finanzbehörde nur nach Maßgabe der Gesetze festgesetzt werden dürfen. Auch in § 85 Satz 1 AO findet sich dieser Grundsatz, nach dem die Finanzbehörde entstandene Steueransprüche geltend mach...