Bestandskraft eines nicht angefochtenen Bescheids, durch den die Gewährung von Kindergeld abgelehnt bzw. aufgehoben wird
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Erstreckt sich die Bestandskraft eines nicht angefochtenen Bescheids, durch den die Gewährung von Kindergeld abgelehnt bzw. aufgehoben wird, in zeitlicher Hinsicht grundsätzlich (nur) bis zum Tag seiner Bekanntgabe oder entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung bis zum Ende des Monats seiner Bekanntgabe?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
ZAAAE-72260