Nebenleistungen bei der Margenbesteuerung
nach § 25 UStG
Leitsatz
1. Bei der Anwendung des §
25 Abs. 1 UStG sind in Bezug auf die Abgrenzung zwischen Fremd-
und Eigenleistung die Grundsätze zu Haupt- und Nebenleistung zu beachten.
2. Eine Zuordnung einer Nebenleistung
zu mehreren (Haupt-) Reisevorleistungen ist nicht möglich, wenn
die einzelnen Reisevorleistungen bei unterschiedlichen Unternehmern
eingekauft werden.
3. Im Übrigen können Eigenleistungen
des Reiseveranstalters nicht in Fremdleistungen (Reisevorleistungen)
umqualifiziert werden.
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 10 Nr. 33 DStRE 2015 S. 1257 Nr. 20 EFG 2014 S. 1921 Nr. 21 Ubg 2015 S. 670 Nr. 11 LAAAE-72042
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