Steuerbefreiung für Landeszuschüsse für
den Betrieb einer Mensa
Leitsatz
Eine
GmbH, die sich vertraglich gegenüber dem Land zum Betrieb einer
Mensa an einer Fachhochschule verpflichtet hat und dafür vom Land
Zuschüsse erhält, kann sich für die Zuschüsse auf die Steuerbefreiung
gemäß Art. 132 Abs. 1 lit. i MwStSystRL berufen.
Die
Umsätze aus den an die Studenten verkauften Essenmarken sind dagegen
nicht steuerbefreit, da insoweit wegen Wettbewerbs mit steuerpflichtigen
Anbietern der Ausschluss gemäß Art. 134 MwStSystRL greift.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 10 Nr. 37 DStRE 2015 S. 1303 Nr. 21 EFG 2014 S. 2090 Nr. 23 UAAAE-72039
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