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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 9 K 4022/12 EFG 2014 S. 1791 Nr. 20

Gesetze: EStG 2010 § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG 2010 § 20 Abs. 2 Nr. 7, EStG 2010 § 20 Abs. 2 Nr. 3b, EStG 2010 § 23

Gewinne aus der Veräußerung von Xetra-Gold Wertpapieren sind nicht steuerbar

Leitsatz

1. Gewinne aus der Veräußerung von Xetra – Gold Wertpapieren, die jeweils einen Anspruch auf Lieferung von einem Gramm physischem Gold verbriefen, sind weder nach § 20 Abs. 2 Nr. 7 i. V. m. Abs. 1 Nr. 7 EStG noch nach § 20 Abs. 2 Nr. 3b EStG jeweils in der Fassung des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 steuerpflichtig.

2. Xetra – Gold Wertpapiere verbriefen auch dann keine Kapitalforderung, wenn der Inhaber der Schuldverschreibung die Möglichkeit hat, die Wertpapiere am Sekundärmarkt zu veräußern, da kein Entgelt zur Nutzung überlassen wird.

Fundstelle(n):
DStZ 2014 S. 781 Nr. 22
EFG 2014 S. 1791 Nr. 20
EStB 2015 S. 64 Nr. 2
ErbStB 2014 S. 277 Nr. 10
LAAAE-72029

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