Globalzession zugunsten der Bank in einer Zeit, zu der die GmbH nicht in einer Krise war, ist keine haftungsbegründende Pflichtverletzung
des Gesellschafter-Geschäftsführers
Leitsatz
1. Der Abschluss einer Globalzession zugunsten der kontoführenden Bank zu einer Zeit, zu der die Gesellschaft nicht in einer
Krise war, stellt bei summarischer Prüfung keine Pflichtverletzung des Gesellschafter-Geschäftsführers der GmbH dar, aufgrund
derer er für nicht gezahlte Umsatzsteuer in Haftung genommen werden könnte.
2. Eine haftungsbegründende Pflichtverletzung auf Seiten des Geschäftsführers ist zu verneinen, wenn dieser dem Finanzamt
rechtzeitig eine Einzugsermächtigung erteilt hat und zum Fälligkeitszeitpunkt eine ausreichende Deckung auf dem Konto vorhanden
war, so dass mit einer Tilgung der Steuerschuld zu rechnen war.
Tatbestand
Fundstelle(n): BB 2014 S. 2775 Nr. 46 EFG 2014 S. 1738 Nr. 20 RAAAE-72027
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