Wirksame Einspruchserhebung gegen Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid außerhalb der Monatsfrist wegen unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung
Leitsatz
Eine im Streitfall inhaltlich überfrachtete Rechtsbehelfsbelehrung, die darüber hinaus den Eindruck erweckt, neben dem fristgebundenen
Einspruch bestünde eine weitere Möglichkeit, ohne eine Fristbindung bei der Familienkasse zu remonstrieren oder sich an das
regionale Forderungsmanagement zu wenden, setzt die Einspruchsfrist nicht wirksam in Gang. Der Einspruch bleibt innerhalb
eines Jahres zulässig.
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 1760 Nr. 20 IAAAE-72017
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