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Niedersächsisches Finanzgericht  Beschluss v. - 15 V 164/14 EFG 2014 S. 1838 Nr. 21

Gesetze: AO § 126 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5, AO§ 26 Satz 2

Aussetzung der Vollziehung: Pfändungs- und Einziehungsverfügung

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung gemäß § 69 FGO.

  2. Zur örtlichen Zustellung der FÄ für die Besteuerung natürlicher Personen nach dem Einkommen und Vermögen.

  3. Fehler der örtlichen Zuständigkeit können geheilt werden bis zur Einspruchsentscheidung.

  4. Eine Zuständigkeitsvereinbarung nach Wechsel des Wohnsitzes kann ggf. auch für erstmalige Vollstreckungsmaßnahmen getroffen werden.

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 1838 Nr. 21
EAAAE-72014

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