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Umsatzsteuer | Neues zum Reverse Charge-Verfahren
Mit einem neuen Schreiben äußert sich das BMF zur Rückabwicklung des Reverse Charge-Verfahrens bei Bauleistungen vor dem . Das Schreiben nimmt Bezug auf die gesetzliche Neuregelung der Rückabwicklung in § 27 Abs. 19 UStG n. F. . Bei der Rückabwicklung geht es im Grundsatz um folgenden Fall:
Bauunternehmer B hat an seinen Auftraggeber und Leistungsempfänger LE vor dem eine [i]Gesetzliche Neuregelung in § 27 Abs. 19 UStG Bauleistung erbracht. B und LE haben auf der Grundlage des damaligen Abschnitt 13b UStAE das Reverse Charge-Verfahren angewendet. Die Voraussetzungen der später ergangenen BFH-Rechtsprechung waren aber nicht erfüllt, weil LE die Bauleistung [i]Rückabwicklung des Reverse Charge-Verfahrens nicht für eine eigene Bauleistung verwendete. Im August 2014 fordert LE die von ihm gezahlte Umsatzsteuer vom FA zurück und macht damit von der Nichtbeanstandungsregelung der Finanzverwaltung ...