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FG Münster Urteil v. - 4 K 4560/11 F EFG 2014 S. 1668 Nr. 19

Gesetze: EStG § 16 Abs 3, EStG § 4 Abs 1 S 2, EStG § 14 S 1

Betriebsaufgabe

Betriebsaufgabeerklärung und deren Nachweis

Leitsatz

1) Auch ein als "voraussichtlich" bezeichneter Gewinnfeststellungsbescheid kann im Wege der (Untätigkeits-)Anfechtungsklage angefochten werden.

2) Eine Betriebsaufgabeerklärung erfordert eine ausdrückliche, unmissverständliche Erklärung, der zweifelsfrei entnommen werden kann, dass der betriebliche Organismus erloschen ist und die zuvor im Betriebsvermögen befindlichen Wirtschaftsgüter nunmehr - unter Aufdeckung der stillen Reserven - dem Privatvermögen zuzuordnen sein sollen.

3) Ist das Vorliegen einer solchen Erklärung streitig, kann der Nachweis nur mittels Vorlage einer entsprechenden Urkunde geführt werden.

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 1668 Nr. 19
AAAAE-71749

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