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FG Münster Urteil v. - 4 K 2488/11 Kg

Gesetze: EStG § 64 Abs 2 Satz 1EStG § 66 Abs 1 Satz 1 VO Nr. 883/2004 (EG) Art 11 EStG § 63 Abs 1 Nr 1

Kindergeld

Differenzkindergeldberechtigung eines in Deutschland sozialversicherungspflichtig selbständig Tätigen für ein Kind aus erster Ehe in Polen

Leitsatz

Ein Elternteil, der in Deutschland sozialversicherungspflichtig selbständig tätig ist, ist für sein Kind, das bei dem geschiedenen anderen berufstätigen Elternteil lebt und für das polnische, dem Kindergeld vergleichbaren Leistungen bezogen werden, differenzkindergeldberechtigt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EStB 2015 S. 66 Nr. 2
WAAAE-71746

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