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FG Hessen | Steuerpflicht satzungsmäßiger Zuwendungen ausländischer Stiftungen fraglich
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob satzungsgemäße Zuwendungen ausländischer Stiftungen an einen Inländer schenkungsteuerpflichtig sind.
Nach § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden, was bei Aufhebung einer Stiftung oder Auflösung eines Vereins, dessen Zweck auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, erworben wird. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 ErbStG steht dem gleich der Erwerb bei Auflösung einer Vermögensmasse ausländischen Rechts, deren Zweck auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, sowie der Erwerb durch Zwischenberechtigte während [i]Gericht plädiert für einschränkende Auslegung des Begriffs des Zwischenberechtigten einer Stiftung ausländischen Rechts des Bestehens der Vermögensmasse. Damit wollte der Gesetzgeber im Wesentlichen „typische und in den anglo-amerikanischen Staaten gebräuchliche Formen des common law trusts“ erfassen. Im Streitfall war die Zuwendende eine Familienstiftung auslä...