BFH - I R 27/14 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 4 Abs 3 S 4, EStG § 4 Abs 1, DBA Österreich, EStG § 32b Abs 1 S 1 Nr 3, AO § 180 Abs 5
Rechtsfrage
Im Verfahren der einheitlich und gesonderten Feststellung von Einkünften einer atypisch stillen Gesellschaft an einer österreichischen Kapitalgesellschaft streiten die Beteiligten darum, ob wegen der nach österreichischem Recht bestehenden Verpflichtung der Gesellschaft, Bücher zu führen, diese auch verpflichtet ist, die Einkünfte, die nach deutschem Recht festzustellen sind, durch Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln?
Atypische stille Beteiligung; Buchführungspflicht; Doppelbesteuerung; Gewinnermittlungsart; Progressionsvorbehalt
Fundstelle(n):
QAAAE-71667