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NWB BB 9/2014 S. 260

Das neue Rentenpaket

Seit dem ist das Rentenpaket in Kraft. Daraus ergeben sich vier konkrete Änderungen bei der Rente:

  1. die abschlagsfreie Rente ab 63,

  2. die Mütterrente,

  3. die verbesserte Erwerbsminderungsrente und

  4. die Erhöhung des Reha-Budgets.

Diese Leistungen kommen allein im ersten Jahr rund 10 Mio. Menschen zugute – vor allem denjenigen, die besondere Anstrengungen geleistet haben: den Menschen, die lange gearbeitet S. 261haben, Müttern und Vätern sowie erwerbstätigen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.

Hinweis

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die wesentlichen Änderungen in einer kompakten, 6-seitigen Broschüre zusammengefasst: http://bit.ly/1pEFfHR. Ausführliche Infos finden Sie auch unter www.rentenpaket.de.