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NWB Nr. 35 vom Seite 2651

Haftung des Steuerberaters wegen unterbliebenen Hinweises auf anhängige Verfassungsbeschwerde

[i]LG Stuttgart, Urteil vom 29. 7. 2013 - 27 O 128/12Bei der Wahrnehmung seines Mandats hat sich der Steuerberater grds. an der Rechtsprechung der Bundesgerichte zu orientieren und darf zugleich auf die Verfassungsmäßigkeit des von der Finanzverwaltung angewendeten Steuergesetzes vertrauen. Lediglich in Ausnahmefällen hat er dennoch seinen Mandanten auf eine mögliche Verfassungswidrigkeit eines bislang als verfassungskonform behandelten Steuergesetzes hinzuweisen. Ein solcher Fall kann dabei aber nicht nur dann vorliegen, wenn ein Gericht einen Vorlagebeschluss an das BVerfG gefasst (Art. 100 Abs. 1 GG) und der Berater hiervon Kenntnis erlangt hat, sondern auch dann, wenn der Berater einen konkreten Anlass für ein solches Beratungsgespräch hat (vgl. NWB UAAAD-02576). Dies ist etwa der Fall, wenn die Frage, ob Gewinne aus Aktienverkäufen (in den Jahren 2004 bis 2006) zu versteuern sind und die der [i]Beantwortung der Frage für den Mandanten von besonderer BedeutungBesteuerung dabei zugrunde liegende Steuernorm mit der Verfassung zu vereinbaren ist, wiederholt (erstmals Ende 2001) zwischen dem Berater und seinem Mandanten thematisiert worden ist und der Berater dabei erkennen musste, dass die Beantwortun...