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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 10-12 | Aktienverkauf: Preisnachlass an Ehefrau des Vorstandsmitglieds als Arbeitslohn

Der verbilligte Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber (oder einem Dritten) kann zu Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit führen, wenn der Vorteil dem Arbeitnehmer „für“ seine Arbeitsleistung gewährt wird. Ein lohnsteuerbarer Vorteil liegt jedoch nur insoweit vor, als der Arbeitgeber die Aktien tatsächlich verbilligt an den Arbeitnehmer veräußert, mithin der Wert der Aktien den vereinbarten Kaufpreis übersteigt. Das hat jüngst der BFH entschieden.

Track 10 | Grundvoraussetzungen, maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung

Wie es der Zufall will, kommen in diesem Monat viele interessante Entscheidungen vom Lohnsteuersenat des Bundesfinanzhofs. So auch das nächste Urteil. Die Vorsitzende Richterin Karin Heger und ihre Mannschaft mussten entscheiden: Unter welchen Voraussetzungen liegt Arbeitslohn vor, wenn vom Arbeitgeber verbilligt Aktien erworben werden? Wie ist ggf. der geldwerte Vorteil zu ermitteln?

Im Streitfall hatte die Ehefrau eines Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft 20.000 Aktien zu einem Vorzugspreis erhalten. Die Aktien wurden zu diesem Zeitpunkt an der Börse mehr als fünf Mal so hoch gehandelt. Das Finanzamt erfasste den geldwerte...