Befreiung der privaten nichtgewerblichen
Schifffahrt durch eine gemeinnützige Stiftung von der Energiesteuer
Leitsatz
1. Die Ausnahme der "privaten
nichtgewerblichen Schifffahrt" von der Steuerbefreiung für die Schifffahrt
in Art. 14 Abs. 1 Buchst. c) RL 2003/96/EG umfasst jegliche
Schifffahrt, die nicht zu kommerziellen Zwecken mit Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt
wird; es ist nicht erforderlich, dass es sich um eine Nutzung im nicht-öffentlichen,
persönlich-familiären geprägten Bereich handelt.
2. Die Steuerbefreiung für
ein Energieerzeugnis ist ausgeschlossen, sofern es im Rahmen einer
Schifffahrt Verwendung findet, die zur Verwirklichung eines Gemeinnützigkeitszwecks
ausgeübt wird.
Fundstelle(n): KAAAE-71241
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