JVEG: Rechtsnatur der gerichtlichen Festsetzung
der Sachverständigen-Vergütung - Beginn der dreimonatigen Ausschlussfrist
für den Vergütungsantrag
Leitsatz
1. Bei der Festsetzung der
Sachverständigen-Vergütung durch Beschluss des (Beweisaufnahme-)Gerichts
handelt sich nicht um ein Erinnerungs- oder kontradiktorisches Verfahren;
das Gericht entscheidet durch Beschluss, soweit es dies für angemessen
hält, unabhängig davon, ob bereits eine Entscheidung des Urkundsbeamten
vorliegt.
2. Der Beginn der dreimonatigen
Ausschlussfrist für den Vergütungsantrag des Sachverständigen setzt
zumindest voraus, dass die Heranziehung des Sachverständigen abgeschlossen
ist (hier einschließlich Durchsicht des Protokolls und Genehmigung
seiner Erklärungen).
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 1819 Nr. 20 AAAAE-71227
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