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FG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - 7 V 7123/14 EFG 2014 S. 1722 Nr. 19

Gesetze: UStG 2005 § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d, UStG 2005 § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a, UStG 2005 § 12 Abs. 1, FGO § 69 Abs. 3 S. 1, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 69 Abs. 4, Richtlinie 2006/112/EG Art. 98

Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für eine sog. Dinner-Show

Leitsatz

Die Veranstaltung sog. Dinner-Shows, die sich als Leistung eigner Art gleichgewichtig aus Restaurations- und kulturellen Veranstaltungselementen zusammensetzt, unterliegt einheitlich als komplexe Gesamtleistung dem Regelsteuersatz. Keine ernstliche Rechtmäßigkeitszweifel i. S. d. § 69 FGO löst aus, dass die mit der kulturellen Programmseite zusammen hängenden Umsätze für sich genommen weder den ermäßigten Steuersatz für Schaustellerleistungen i. S. d. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG noch für Theatervorführungen gem. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG beanspruchen können. Für beide Steuerermäßigungen ist zu verlangen, dass die kulturelle Veranstaltungskomponente den Hauptbestandteil der einheitlichen Gesamtleistung bildet.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 10 Nr. 46
DStRE 2015 S. 228 Nr. 4
EFG 2014 S. 1722 Nr. 19
IAAAE-71220

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