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Ordnungsgemäße Rechnung § 14 Abs. 4 UStG für Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG
Für Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG gelten für die Bestandteile einer Rechnung i.S.d. § 4 Abs. 4 UStG in einigen Punkten abweichende Bestimmungen.
Diese Übersicht mit ergänzenden Erläuterungen stellt die für Kleinunternehmer relevanten Aspekte dar.
Im Einzelnen sind enthalten:
eine Bespiel-Rechnung mit einer Darstellung aller erforderlichen Rechnungsangaben und
vertiefende Informationen zu:
Erleichterungen für Rechnungen von weniger als € 150,- brutto - Kleinbetragsrechnungen,
allen relevanten Rechnungsanforderungen,
Leistungs- oder Vereinnahmungszeitpunkt,
Entgelt und Entgeltminderung,
Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Die Kleinunternehmerschaft i.S.d. § 19 UStG liegt vor, wenn der Umsatz zzgl. der darauf entfallenden Steuer im vorangegangen Jahr 17.500 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Als Umsatz gilt dabei der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens.
Mehr Informationen mit
weiterführenden Hinweisen in
Langer/Hammerl, NWB 17/2013 S.
1278.
Weitere ggf. in Betra...