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NWB Nr. 34 vom Seite 2538

Vorweggenommene Erbfolge in die Familien-GmbH

Aspekte der Anteilsübertragung im Privatvermögen und bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung

Herbert Stinn

Als [i]Stinn, NWB 35/2013 S. 2770juristische Person wird ein Unternehmen in der Rechtsform der GmbH durch den Tod eines Gesellschafters selbst nicht berührt. Der Beitrag „Nachfolge in die Familien-GmbH durch Erbfall“ in NWB 35/2013 S. 2770 hat jedoch gezeigt, dass der plötzliche Todesfall zur unerwünschten Nachfolge in die Gesellschaftsanteile und zu erheblichen Steuerbelastungen führen kann, insbesondere wenn durch den Erbfall eine bestehende Betriebsaufspaltung beendet wird. Dabei bietet sich gerade die GmbH aufgrund der Trennung von Unternehmensträger und Rechtsträger für eine planmäßige Unternehmensnachfolge im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an. So kann zeitig ein geeigneter Nachfolger aufgebaut, die Versorgung der Eltern sichergestellt und die Steuerbelastung optimiert werden. Bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung muss zwingend auch das Besitzunternehmen in die Planung der vorweggenommenen Erbfolge einbezogen werden. Sind neben dem vorgesehenen Unternehmensnachfolger weitere Geschwister vorhanden, wird es regelmäßig geboten sein, auch die Nachfolge in das übrige Vermögen noch zu Lebzeiten zu regeln.

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