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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 3 R 207/14 B ER

Gesetze: SGG § 172 Abs. 3 Nr. 1; SGG § 144 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Die Zulässigkeit der Beschwerde folgt nicht aus der (unrichtigen) Rechtsmittelbelehrung des SG, nach der gegen seinen Beschluss die Beschwerde zum Landessozialgericht möglich sei. Eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung kann ein Rechtsmittel, das gesetzlich ausgeschlossen ist, nicht eröffnen.

Fundstelle(n):
OAAAE-71069

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