Investmentsondervermögen: Keine gesonderte Feststellung bei nur einem Anleger, volle Abziehbarkeit für "Performance Fee"
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Kann bei einer Beteiligung von nur einem Anleger an einem Spezial-Sondervermögen eine Feststellung der Besteuerungsgrundlagen durchgeführt werden, weil der in § 15 Abs. 1 Satz 3 InvStG enthaltene Verweis auf § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO eine Rechtsfolgenverweisung darstellt? -
Handelt es sich bei der Performance Fee um mit Einnahmen in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehende Werbungskosten ("Einzelkosten"), die im Rahmen der Ermittlung der Erträge des Investmentvermögens den entsprechenden Einnahmen direkt zuzuordnen und von diesen abzuziehen sind?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
JAAAE-70962