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Die neue Fremdvergleichsverordnung in den Niederlanden
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 560Am hat das niederländische Finanzministerium eine neue Fremdvergleichsverordnung verabschiedet (Verordnung Nr. IFZ2013-184M – FVerglV-NL). Sie konkretisiert die Auslegung des Fremdvergleichsgrundsatzes aus Sicht der niederländischen Finanzverwaltung. Die Regeln entsprechen zum Teil nicht betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Zudem liegt die Beweislast beim Steuerpflichtigen. Dessen Dokumentationsaufwand dürfte steigen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Grundsatz und Besonderheiten
[i]Orientierung am OECD-Modell und Festhalten am FremdvergleichsgrundsatzInhaltlich orientiert sich die niederländische Verordnung an den OECD-Verrechnungspreisrichtlinien. Die FVerglV-NL hält am Fremdvergleichsgrundsatz fest. Es wird auch klargestellt, dass die OECD-Verrechnungspreisrichtlinien zur Konkretisierung und Auslegung des Fremdvergleichsgrundsatzes (wo möglich) heranzuziehen sind.
[i]Korrektur bei Werten außerhalb der Bandbreite auf MedianAbweichend von den OECD-Grundsätzen bestehen eigene Regelungen zur Bandbreitenbetrachtung. Diese zielen auf die Herstellung einer besseren Entsprechung der Vergleichsdaten durch die Anwendung mathematisch-statistischer Verfahren. Hierzu wird explizit auf das Interquartilsverfahren hingewiesen. Liegt der vom Steuerpflicht...