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EuGH 17.07.2014 C-59/13, NWB 33/2014 S. 2463

Berufsrecht | Erwerb des Rechtsanwaltstitels im EU-Ausland

Der EuGH hat in einer Vorlagefrage des CNF (Consiglio Nazionale Forense, Nationaler Rat der Rechtsanwaltskammern Italiens) entschieden, dass es für die Eintragung als Rechtsanwalt unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaats in einem anderen EU-Mitgliedstaat nicht darauf ankommt, wie lange die Zulassung bereits besteht oder ob der Antragsteller bereits als Rechtsanwalt tätig wurde (Art. 3 RL 98/5/EG). Es ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn ein Rechtsanwalt seine Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat erwirbt und danach in den Mitgliedstaat, dem er angehört, zurückkehrt, um dort den Rechtsanwaltsberuf unter der erworbenen Berufsbezeichnung auszuüben.