Abgrenzung sofort abziehbarer Betriebsausgaben – nachträgliche Anschaffungskosten für Grund und Boden (hier: verkehrstechnische Anbindung eines Grundstücks)
Der handelsrechtliche Begriff der AK ist auch der steuerbilanziellen Beurteilung zu Grunde zu legen.
Der Begriff der AK ist grds. umfassend und beinhaltet die mit dem Anschaffungsvorgang verbundenen Kosten.
Bei der Frage der AK kommt es auf einen bloßen kausalen/zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung nicht an, entscheidend
ist mehr die Zweckbestimmung der Aufwendungen. Dieser muss auf die beabsichtigte Funktion und Eigenschaft des angeschafften
WG als Teil des BV gerichtet sein.
Aufwendungen, die erforderlich sind, damit der Bebauungsplan entsprechend den Vorstellungen der Klägerin geändert wurde und eine Baugenehmigung erteilt werden kann, rechnen zu den Anschaffungskosten.
Fundstelle(n): BB 2014 S. 1365 Nr. 23 EFG 2014 S. 1282 Nr. 15 KSR direkt 2014 S. 12 Nr. 9 StuB-Bilanzreport Nr. 22/2014 S. 859 FAAAE-70544
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