Bindungswirkung eines materiell-rechtlich fehlerhaften, bestandskräftigen Bescheids über die Feststellung vortragsfähiger
Gewerbeverluste
Leitsatz
1. Ein bestandskräftiger Verlustfeststellungsbescheid ist für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags und für die Feststellung
des vortragsfähigen Gewerbeverlusts für nachfolgende Erhebungszeiträume auch dann bindend, wenn der Verlustvortrag nach einer
formwechselnden Umwandlung materiell-rechtlich mangels Unternehmeridentität unstreitig nicht hätte berücksichtigt werden dürfen.
2. Voraussetzung für die Änderung des Verlustfeststellungsbescheids nach § 35b Abs. 2 GewStG ist eine Änderung der Besteuerungsgrundlagen
des Gewerbesteuermessbescheids desselben Erhebungszeitraums.
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 10 Nr. 20 DStRE 2015 S. 884 Nr. 14 EFG 2014 S. 1459 Nr. 17 Ubg 2015 S. 504 Nr. 8 BAAAE-70528
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