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FG München Urteil v. - 8 K 869/11 EFG 2014 S. 1647 Nr. 19

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 2

Neue Tatsache

grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden einer „dauernden Last”

Leitsatz

Die unterlassene Erklärung einer „dauernden Last” beruht auf grobem Verschulden, wenn im Mandantenübernahmegespräch nach „rechtlichen Verpflichtungen, für einen anderen etwas zu zahlen” gefragt wird und der Steuerpflichtige aufgrund nicht gehöriger Geistesanstrengung „vergisst”, laufende Zahlungen für seine Mutter für Strom und Wasser mitzuteilen, die aufgrund vorweggenommener Erbfolge erfolgen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 10 Nr. 22
DStRE 2015 S. 1074 Nr. 17
EFG 2014 S. 1647 Nr. 19
Ubg 2015 S. 552 Nr. 9
CAAAE-70519

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