Ausschluss des Werbungskostenabzugs bei Kapitaleinkünften nach Einführung der Abgeltungsteuer verfassungsmäßig
Prämien wertlos gewordener Aktienkaufoptionen als Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften
Leitsatz
1. Die mit Einführung der Abgeltungsteuer verbundene Abschaffung des tatsächlichen Werbungskostenabzugs im Rahmen der Besteuerung
der Kapitaleinkünfte (§ 20 Abs. 9 S. 1 EStG 2009) verstößt zwar gegen das objektive Nettoprinzip, ist aber bei einem Steuerpflichtigen,
dessen individueller Steuersatz unter Berücksichtigung nur des Sparerfreibetrags 31,5 % beträgt, durch ausreichende sachliche
Gründe gerechtfertigt und daher nicht verfassungswidrig, weil anderenfalls die Abgeltung durch den Kapitalertragsteuerabzug
nicht administrierbar wäre und Bruttobesteuerung und einheitlicher Steuersatz wesentliche Elemente der Abgeltungssteuer sind
(im Streitfall: kreditfinanzierter Erwerb von Wertpapieren).
2. Wird ein Steuerpflichtiger von der Typisierung des § 20 Abs. 9 S. 1 EStG unverhältnismäßig betroffen, z.B. weil bei Ansatz
der tatsächlichen Werbungskosten überhaupt keine Steuer zu zahlen wäre, kann die Besteuerung im Einzelfall sachlich unbillig
sein; insoweit kommen Billigkeitsmaßnahmen nach §§ 163, 227 AO in Betracht.
3. Unter Geltung der Abgeltungsteuer führt der Verfall vollständig wertlos gewordener Aktienkaufoptionen zu steuerlich anzuerkennenden
negativen Kapitaleinkünften der aufgewendeten Optionsprämien in Gestalt eines Veräußerungsverlustes nach § 20 Abs. 2 S. 1
Nr. 3 Buchst. a i. V. m. Abs. 4 S. 5 EStG 2009 (gegen IV C 1 – S 2256/07/100005:013).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 6 Nr. 43 DStRE 2015 S. 74 Nr. 2 EFG 2014 S. 1305 Nr. 15 EStB 2014 S. 454 Nr. 12 AAAAE-70511
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