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BMF 16.07.2014 IV C 6 - S 2171-b/09/10002, StuB 15/2014 S. 581

Teilwertabschreibung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG; voraussichtlich dauernde Wertminderung, Wertaufholungsgebot

(1) Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und Nr. 2 Satz 2 EStG kann der niedrigere Teilwert nur angesetzt werden, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 und Nr. 2 Satz 3 EStG gilt ein striktes Wertaufholungsgebot.

(2) Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird wie folgt Stellung genommen:

I. Ermittlung des Teilwerts
(3) Der Teilwert ist grundsätzlich nach den in den R 6.7 ff. EStR und den EStH enthaltenen Anweisungen zu ermitteln. Danach kann der Teilwert von zum Absatz bestimmten Waren retrograd ermittelt werden (vgl. R 6.8 Abs. 2 EStR). Wenn bei rentabel geführten Betrieben der Verkaufspreis bewusst nicht kostendeckend kalkuliert ist (sog. Verlustprodukte), ist eine Teilwertabschreibung nicht zulässig ( NWB BAAAA-96626, BStBl 1999 II S. 681).

(4) Die Nachweispflicht für den niedrigeren Teilwert liegt beim...







BStBl 2009 II S. 294


BStBl 2009 II S. 899











BStBl 2010 I S. 495






BStBl 2012 II S. 716























BStBl 2009 I S. 931





BStBl 2013 II S. 162




BStBl 2012 II S. 716


BStBl 2012 II S. 716

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