Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sozialversicherungsrecht | Monatliche Bemessung des Insolvenzgelds in Abhängigkeit der Beitragsbemessungsgrenze
Der Schutz vor der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers wird durch das durch die Arbeitgeber umlagefinanzierte Insolvenzgeld gewährt, dass von den Agenturen für Arbeit ausgezahlt wird. Gesichert sind dabei die Netto-Entgelte der letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis. Soweit dabei zur Bemessung der Höhe des Insolvenzgelds in [i]infoCenter „Lohnersatzleistungen“ NWB FAAAB-05675 § 185 Abs. 1 SGB III a. F. (= § 167 SGB III n. F.) auf die „monatliche Beitragsbemessungsgrenze“ Bezug genommen wird, ist die Regelung dahin gehend auszulegen, dass nicht für den gesamten Insolvenzgeldzeitraum von einem einheitlichen Begrenzungsbetrag auszugehen ist, sondern das für jeden Monat des Insolvenzgeldzeitraums ausgefallene Arbeitsentgelt ist auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze anzurechnen und anschließend um die üblichen Abzüge für Steuern und Sozia...