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Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes
Große Gruppe von Abgabepflichtigen trotz geplanter Geringfügigkeitsgrenze
Obwohl die [i]infoCenter „Künstlersozialversicherung“ NWB SAAAC-89667Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine Vielzahl von Unternehmen betrifft, die nicht unbedingt im typischen künstlerischen und publizistischen Bereich tätig sein müssen, ist sie wenig bekannt. Dies könnte sich durch das Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes (Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz – KSAStabG) wesentlich ändern. Hiernach wird eine enorme Ausweitung der Prüfungsdichte erfolgen, bundesweit sollen dafür ca. 233 zusätzliche Prüferstellen geschaffen werden. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die abgabepflichtigen Tatbestände und die vorgesehenen Änderungen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Unternehmerbegriff
[i]Sozialversicherungsrechtlicher UnternehmerbegriffBei dem Unternehmerbegriff (§ 24 KSVG) ist von einem sozialversicherungsrechtlichen Unternehmerbegriff auszugehen. Entscheidend ist ein nachhaltiges und regelmäßiges Tätigwerden am Markt, wobei eine Gewinnerzielungsabsicht nicht zwingend erforderlich ist (vgl. NWB CAAAC-15341). Erfasst werden hiernach auch gemeinnützige Vereine, selbst wenn sie lediglich eine Provision an einen Künstler anlässlich des Verkaufs eines seiner...