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Riester-Rente – Keine Zulage für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen (FG)
Von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreite Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen haben keinen unmittelbaren Anspruch auf Altersvorsorgezulage.
Der Ausschluss von der unmittelbaren Zulageberechtigung begegnet dabei keinen verfassungsrechtlichen Zweifeln (; Revision zugelassen NWB DAAAE-67037).
Hintergrund:
Nur die in § 10a Abs. 1 EStG genannten Personen (z. B.
gesetzlich rentenversicherungspflichtige Personen, Empfänger inländischer
Besoldung oder Amtsbezüge) haben einen unmittelbaren Anspruch auf
Altersvorsorgezulage (§ 79 Satz 1 EStG).
Sachverhalt:
Der Kläger ist angestellter Rechtsanwalt und hat sich als
Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung in den Streitjahren
2005-2008 von der gesetzlichen...