Abziehbarkeit von freiwilligen Rentenversicherungsbeiträgen bei gleichzeitigem Bezug steuerfreier Einkünfte
Leitsatz
1) Werden im Zeitraum einer Auslandstätigkeit, deren Vergütungen unter Progressionsvorbehalt steuerfrei gestellt sind, freiwillig
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt, sind diese als Sonderausgaben i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG
zu berücksichtigen.
2) Ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Einnahmen und Aufwendungen i.S.v. § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG
ist nicht gegeben, wenn die Beitragszahlung nicht auf einer sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtung, sondern auf einem
freien Entschluss des Steuerpflichtigen beruht.
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 1572 Nr. 18 JAAAE-69994
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