Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Köln Beschluss v. - 15 K 1958/13 EFG 2014 S. 1605 Nr. 18

Gesetze: FGO § 46 Abs 1 Satz 3, FGO § 46 Abs 1 Satz 1

Untätigkeitsklage

Zureichender Grund für behördliches Untätigbleiben, Aussetzung

Leitsatz

1) Das Nichtvorliegen von Steuerakten bei der für die Entscheidung über einen Einspruch zuständigen Finanzbehörde stellt jedenfalls dann keinen zureichenden Grund für behördliches Untätigbleiben dar, wenn sich die Finanzbehörde nicht mit erkennbarem Nachdruck um die Rücksendung der Originalakten oder die Zuwendung einer kompletten Kopie derselben bemüht hat.

2) Das Abwarten der Ergebnisse einer Außen- oder Fahndungsprüfung stellt ebenfalls keinen zureichenden Grund für weiteres Untätigbleiben dar, wenn für das von der Untätigkeitsklage erfasste Streitjahr kein Ermittlungsverfahren eingeleitet war.

3) Zur befristeten Aussetzung einer Untätigkeitsklage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 FGO.

Tatbestand

Fundstelle(n):
AO-StB 2014 S. 342 Nr. 11
EFG 2014 S. 1605 Nr. 18
WAAAE-69981

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen