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Die Entziehung/Kündigung der GmbH-Beteiligung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAE-69917 Langanhaltende Krisen innerhalb der GmbH oder zwischen einzelnen Gesellschaftern werfen nicht selten Fragen hinsichtlich eines möglichen Ausscheidens des Gesellschafters aus der Gesellschaft auf. Ist dabei absehbar, dass ein Ausscheiden nicht einvernehmlich mittels einer Regelung mit den übrigen Gesellschaftern oder einem Dritten über die Abtretung des Geschäftsanteils (§ 15 GmbHG) gegen Zahlung eines vereinbarten Entgelts erfolgen kann, und eröffnet auch eine entsprechende Satzungsklausel keine ordentliche Ausschluss- oder Austrittsmöglichkeit, stellt das GmbHG zwar – anders als etwa das Recht der Personengesellschaften (§ 737 BGB; §§ 133, 140 HGB) – den Betroffenen keine der beiden Optionen zum Ausscheiden ausdrücklich zur Seite; dennoch sind die auf höchstrichterlicher Rechtsfortbildung beruhenden Rechtsinstitute des Zwangsausschlusses und -austritts inzwischen auch im Recht der GmbH weitgehend anerkannt. Sie bedürfen dabei aber eines wichtigen Grunds und kommen nur subsidiär und als Ultima Ratio in Betracht, sofern der Gesellschaftsvertrag keine oder eine nur unwirksame Regelung trifft.
Ausführlicher Beitrag s..
Ausschluss/Austritt des Gesellschafters
[i]Verbleib in der Gesellschaft muss unzumutbar seinFü...