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Gewerbesteuer | Hinzurechnung ausländischer Dividendenerträge einer Organgesellschaft
Das klargestellt, dass Beteiligungserträge aus einer ausländischen Kapitalgesellschaft, die die inländische Organgesellschaft erzielt, den bei der Organmutter zu erfassenden Gewerbeertrag nicht erhöhen.
Die Klägerin ist zu 100 % an einer GmbH beteiligt, die ihrerseits mehr als 70 % der Anteile an einer italienischen Kapitalgesellschaft hält. Zwischen der Klägerin und der GmbH besteht eine gewerbesteuerliche Organschaft. Das Finanzamt behandelte im Rahmen der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags der Klägerin 5 % der Beteiligungserträge, die die GmbH von der italienischen Tochtergesellschaft bezogen hatte, als nicht abziehbare Betriebsausgaben i. S. von § 8b Abs. 5 KStG. Entgegen der Ansicht der Klägerin sei ...