Nachträgliche Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrages im Anschluss an Betriebsprüfung
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Voraussetzungen der nachträglichen Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags für ein Fahrzeug eines Taxiunternehmens: Ist die erforderliche Investitionsabsicht und der Finanzierungszusammenhang hinreichend dargelegt, wenn ein Investitionsabzugsbetrag für das Jahr 2008 nur mit Rücksicht auf die Gewinnerhöhung durch die Betriebsprüfung im Jahr 2011 geltend gemacht wird?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
CAAAE-69901