Beruflich genutzte Dachgeschosswohnung im eigenen Haus keine Betriebsstätte – Fahrten zum einzigen Auftraggeber keine Dienstreise?
Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.
Können die Grundsätze aus den Entscheidungen des BFH VI R 21/07 sowie VI R 21/08 entsprechend auf gewerblich Tätige übertragen werden mit der Folge, dass ein selbständig Tätiger auch bei Ausübung einer längerfristigen Tätigkeit in den betrieblichen Einrichtungen des einzigen Geschäftspartners keine eigene Betriebsstätte begründet?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele
praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht
entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der
Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.
Fundstelle(n):
TAAAE-69875